Am 4. Dezember 2015 stimmte der Deutsche Bundestag über den Syrien- und Irak-Einsatz der Bundeswehr ab. Als Grund zum Beistand wurde auf die Terroranschläge in Frankreich verwiesen. Doch diese vorgebliche Rechtsgrundlage ist nicht gegeben, so der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech und ehemaliger außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag im Gespräch mit RT Deutsch.
Am 4. Dezember 2015 stimmte der Deutsche Bundestag über den Syrien- und Irak-Einsatz der Bundeswehr ab. Als Grund zum Beistand wurde auf die Terroranschläge in Frankreich verwiesen. Doch diese vorgebliche Rechtsgrundlage ist nicht gegeben, so der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech und ehemaliger außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag im Gespräch mit RT Deutsch.