In diesem JuraSnack erklären wir Euch das neue am 1. April 2020 in Kraft tretende Gesetz zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise. Ihr dürft unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung bei Dauerverträgen (Strom, Telefon, Internet etc.) verweigern oder bei Ablehnung durch den Vertragspartner den Vertrag sogar kündigen. Einen solchen staatlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit gab es noch nie.
In diesem JuraSnack erklären wir Euch das neue am 1. April 2020 in Kraft tretende Gesetz zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise. Ihr dürft unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung bei Dauerverträgen (Strom, Telefon, Internet etc.) verweigern oder bei Ablehnung durch den Vertragspartner den Vertrag sogar kündigen. Einen solchen staatlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit gab es noch nie.