Die Brombeer-Koalition will die Erhebung der Grundsteuer in Thüringen reformieren und hat sich nun definitiv auf ein Datum dazu festgelegt. Billig wird das Vorhaben nicht.
Erfurt. Die von der Koalition aus CDU, BSW und SPD geplante neuerliche Reform der Erhebung der Grundsteuer in Thüringen wird teuer. Die Umsetzung dieses Vorhabens werde etwa drei Millionen Euro kosten, sagte Finanzstaatssekretär Julian Vonarb in Erfurt. Allein zwei Millionen Euro davon würden benötigt, um zeitlich befristet Personal in der Steuerverwaltung dafür einzustellen. Zudem würden Kosten für den Versand von etwa 865.000 neuen Bescheiden entstehen sowie für Programmierarbeiten. Bei dieser Reform gehe es nicht darum, nur eine Excel-Tabelle zu programmieren und dann neue Bescheide rauszuschicken, betonte Vonarb. Die neuen Regelungen würden zum 1. Januar 2027 kommen und zu einer Entlastung von allen führen, die in Thüringen Eigentümer von Wohngebäuden seien. Allerdings braucht die Brombeerkoalition für ihr Reformvorhaben eine Mehrheit im Landtag. Das Bündnis verfügt dort aber nur über 44 von 88 Sitzen und ist deshalb auf eine Zusammenarbeit mit den Linken angewiesen, nachdem alle drei Koalitionspartner eine Kooperation mit der ebenfalls oppositionellen AfD ausgeschlossen haben. Die Linke hat aber bereits einen eigenen Gesetzentwurf dazu ins Parlament eingebracht, wonach Entlastungen schon ab 1. Januar 2026 greifen könnten. Die Linke-Fraktion wirft der Landesregierung vor, die steuerliche Entlastung von Wohngebäuden zu verschleppen. Mieter und Eigenheimnutzer würden nun ein weiteres Jahr überhöht zur Kasse gebeten, so die Kritik. Die Art und Weise, wie in Deutschland die Grundsteuer erhoben wird, musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Zum 1. Januar 2025 waren das erste Mal Steuern nach den neuen Berechnungen zu zahlen. Diese hatten in Thüringen in der Regel dazu geführt, dass für Wohngebäude höhere und für gewerbliche genutzte Gebäude von Unternehmen niedrigere Steuern zu zahlen sind. Die Brombeer-Koalition will das im Land angewandte Berechnungsmodell so ändern, dass die Grundsteuer für Wohngebäude wieder sinkt und Unternehmen wieder mehr Grundsteuer für ihre gewerblich genutzten Immobilien zahlen müssen. Die Grundsteuer fließt vollständig an die Kommunen. Landesweit erzielen die Kommunen so Einnahmen in Höhe von etwa 240 Millionen Euro jährlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt den Bundesländern einigen Gestaltungsspielraum dabei, wie genau sie die Grundsteuer erheben. Andere Länder haben eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt. Das Modell, an dem sich Thüringen nun orientieren will, geht maßgeblich auf Erfahrungen aus Sachsen zurück und wird deshalb als «sächsisches Modell» bezeichnet. Wesentlich dabei ist nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, bei der Grundsteuer unterschiedliche Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude festzulegen. So würde sich genauer als bislang die Steuerbelastung für die jeweiligen Immobilien justieren lassen.Linke will Entlastungen ein Jahr früher
Thüringen orientiert sich an Sachsen
(dpa/th)
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