Immer wieder gebe es Unklarheiten bei der Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze auf Wahlleitungen. Das muss sich ändern, finden die Beauftragten von Bund und Ländern.
Jena. Die Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern mehr Transparenz bei der Auszählung von Wahlergebnissen. Das ist Inhalt eines Entschlusses der Bundeskonferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die am Mittwoch in Jena zu Ende gegangen ist. Demnach fordern die Beauftragten die Gesetzgeber des Bundes und der Länder auf, die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze auch für Wahlleitungen klar zu regeln und weitestmöglich zu öffnen. Es gebe «bestehende Unklarheiten», heißt es in einer Mitteilung. «Denn immer häufiger interessieren sich Bürgerinnen und Bürger für Informationen rund um eine Durchführung von demokratischen Wahlen», heißt es weiter. Unter anderem gebe es Fragen dazu, welche Software zur Auswertung der Wahl benutzt werde. Nicht jede Wahlleitung sehe sich in der Praxis dabei aber dem Informationsfreiheitsrecht unterworfen. Die Informationsfreiheitskonferenz ist ein Gremium, das aus den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder besteht. Den Vorsitz hat in diesem Jahr der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz, Tino Melzer. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium bisher nicht vertreten. Die beiden Bundesländer haben bislang kein eigenes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verabschiedet.
(dpa/th)
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