Im Streit und nach viel Alkohol erschießt ein Mann seinen Kumpel mit einer Armbrust. Im Prozess räumt der Angeklagte den tödlichen Schuss ein. Mit welcher Strafe muss er rechnen?
Erfurt. Im Prozess um einen tödlichen Streit mit einer Armbrust hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Die Staatsanwältin plädierte auf Totschlag. Der Angeklagte habe mit einem bedingten Tötungsvorsatz und - trotz seines Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt - in voller Schuldfähigkeit gehandelt. Dass der tödliche Schuss sich versehentlich löste, sei auszuschließen. Auch hat der frühere Vereinssportschütze aus Sicht der Staatsanwältin den zweiten, tödlichen Schuss aus der Armbrust nicht aus Notwehr abgegeben. Dem angeklagten 25-Jährigen wird vorgeworfen, im November vergangenen Jahres im Streit auf seinem Gartengrundstück in Plaue (Ilm-Kreis) zwei Schüsse mit der Armbrust auf einen Mann abgegeben zu haben. Der erste Schuss traf das Opfer ins Bein, der zweite in den Brustkorb. Das Opfer soll den Angeklagten zuvor unter anderem mit einem Vorschlaghammer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich geständig sowie Reue gezeigt habe. Zudem habe er damals den Notarzt gerufen und Erste Hilfe geleistet. Auch habe das Opfer erheblich zu dem Streit beigetragen. Die Nebenklage, die die Witwe und Kinder des Getöteten vertritt, plädierte auf zwölf Jahre und fünf Monate Haft. Die Nebenklage, welche die Mutter des Opfers vertritt, beantragte kein konkretes Strafmaß, sieht aber auch Mordmerkmale gegeben. Der Nebenkläger sprach von «einer Art der Hinrichtung». Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Angeklagte wolle sich nicht als Opfer darstellen, so der Verteidiger. Aber es seien keine Mordmerkmale im Verhalten des Angeklagten zu erkennen. Er habe den Mann nicht bewusst töten wollen. Das Urteil wird gegen Mittag erwartet.
(dpa/th)
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