Ein Richter betreute Asylverfahren - und wird mit Vorwürfen der Volksverhetzung konfrontiert. Vor Gericht muss er sich nicht verantworten. Die Sache ist damit aber nicht erledigt.
Gera. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera muss sich zunächst nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht Gera mit. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera hat bereits Beschwerde am Oberlandesgericht eingelegt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Nun müsse dort entschieden werden, ob doch ein Verfahren eröffnet wird. Der betroffene Richter arbeitet derzeit nicht am Verwaltungsgericht, sondern ist am Thüringer Justizministerium beschäftigt. Die Abordnung gehe noch bis Ende 2026, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Michael Obhues, auf Anfrage. Der Mann war in der Vergangenheit auch für Asylverfahren zuständig, wurde aber bereits vergangenes Jahr einer anderen Kammer zugeteilt. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung «Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche» benutzt haben. Wegen der Bedeutung des Falls wurde die Anklage am Landgericht erhoben. Die zuständigen Richter am Landgericht distanzierten sich ausdrücklich von dem Kommentar. Durch die Ausdrucksweise werde die Volksgruppe der Sinti und Roma unzweifelhaft verächtlich gemacht, hieß es. Allerdings fehle der für die Strafbarkeit nötige Angriff auf die Menschenwürde. Gegen den Beschuldigten hatte es schon im vergangenen Jahr immer wieder Vorwürfe gegeben. Dabei ging es um rassistische Kommentare im Internet. Der Richter bestritt die Vorwürfe damals. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, in Asylverfahren deutlich seltener Anträge anerkannt zu haben als Richter an anderen Verwaltungsgerichten. Am Verwaltungsgericht Gera war auch ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet worden. Solange die strafrechtlichen Vorwürfe im Raum stehen, sei dieses ausgesetzt, erklärte Obhues. Wenn das strafrechtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei, solle das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen werden. Am Ende eines solchen Disziplinarverfahrens können unterschiedliche Konsequenzen stehen ? etwa ein Verweis, eine Geldbuße oder eine Entfernung aus dem Dienst.Sinti und Roma mit Diebesbanden gleichgesetzt?
Disziplinarverfahren ruht derzeit
(dpa/th)
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