Das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen wird in Thüringen deutlich häufiger missachtet. Die Polizei nimmt dadurch mehr als doppelt so viel Bußgeld ein wie im Vorjahr.
Erfurt. In Thüringen hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen im ersten Halbjahr mehr als verfünffacht. Nach Angaben der Landespolizeidirektion verzeichneten die Beamten von Januar bis Juni im Freistaat 134 derartiger Fälle. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es lediglich 25. Zu den Gründen für den sprunghaften Anstieg konnte die Polizei keine Angaben machen. Auf den Autobahnen habe es dazu in im ersten Halbjahr keine schwerpunktmäßigen Kontrollen gegeben, hieß es. Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gilt bundesweit seit den 1950er Jahren. An Sonn- und Feiertagen dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. Ziel der Regelung ist es, die Straßen an Wochenenden und Feiertagen zu entlasten, die Unfallgefahr zu senken und Anwohner vor Lärm zu schützen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: So dürfen etwa Fahrzeuge, die frische Lebensmittel, Milch oder leicht verderbliche Waren transportieren, auch sonntags fahren. Auch Transporte für den öffentlichen Notstand oder Fahrten im kombinierten Schienen- und Güterverkehr können genehmigt werden. In Einzelfällen können zudem Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Wird ein Lastwagenfahrer erwischt, wird ihm die Weiterfahrt verwehrt und er erhält eine Geldbuße von 120 Euro. Für den Fahrzeughalter oder anordnende Personen beträgt das Bußgeld 570 Euro. Die Polizei nahm nach eigenen Angaben damit im ersten Halbjahr rund 20.100 Euro ein. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum, während dem sich die Einnahmen den Angaben nach auf rund 9.400 Euro beliefen.Kasse klingelt für den Staat
(dpa/th)
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten