Das H5N1-Virus grassiert, und das Risiko für Geflügelhalter steigt. Nun plant auch der Kreis Eichsfeld eine Stallpflicht. Im Thüringer Norden müssen die Tiere dann geschlossen gehalten werden.
Heilbad Heiligenstadt. In Thüringen plant der nächste Landkreis die Anordnung einer Stallpflicht für Geflügelhalter. Wie der Kreis Eichsfeld mitteilte, schätze das Veterinäramt das Risiko mittlerweile so hoch ein, dass eine entsprechende Anordnung vorbereitet werde. Nach einem ersten, mittlerweile bestätigten Fall eines an der Vogelgrippe verendeten Kranichs bei Dingelstädt seien am vergangenen Sonntag die Überreste eines weiteren Tieres in der Gegend gefunden worden, heißt es aus dem Landratsamt. Ein erster Test auf das Vogelgrippe-Virus sei positiv ausgefallen - die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut stehe aus. Die entsprechende Anordnung an Geflügelhalter, ihre Tiere geschlossen unterzubringen, werde voraussichtlich frühestens am Donnerstag veröffentlicht, so ein Sprecher des Kreises. Zwar gebe es kein akutes Ausbruchsgeschehen. Die Überreste des nach ersten Ergebnissen wahrscheinlich mit dem Virus infizierten Tieres zeigten aber, dass sich andere Wildtiere und Aasfresser an den Kadavern zu schaffen machten. «Auf diese Weise kann das Geflügelpestvirus sehr leicht auf Geflügelhaltungen in der Umgebung übertragen werden», so das Landratsamt. Die Stallpflicht gilt bereits in großen Teilen Thüringens: Zuvor hatten der Kyffhäuserkreis, der Kreis Sömmerda, der Unstrut-Hainich-Kreis, der Kreis Nordhausen und der Kreis Gotha entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Auch in anderen Landesteilen in Risikogebieten mit vermehrtem Aufkommen von Wildvögeln und rund um große Geflügelhaltungen gelten Stallpflichten - in Teilen Erfurts und in den Kreisen Schmalkalden-Meiningen, Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Orla-Kreis. Im Kreis Greiz gelten nach dem Ausbruch der Geflügelpest in vier Betrieben zudem nach wie vor eine Schutzzone und eine Sperrzone. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern. Von der Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern ist auch der Saale-Orla-Kreis betroffen. Innerhalb der Sperrzonen besteht ein Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelerzeugnissen.«Virus kann sehr leicht auf Geflügelhaltungen übertragen werden»
(dpa/th)
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten