Im Streit wegen einer Kontroll-Software bei Online-Prüfungen an der Uni Erfurt hat das Oberlandesgericht nun ein Urteil gefällt. Was bedeutet die Entscheidung?
Jena/Erfurt. Im Berufungsverfahren um den Einsatz von Software mit Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen der Uni Erfurt hat das Oberlandesgericht entschieden. In dem konkreten Einzelfall stufte der zuständige Zivilsenat die Verarbeitung der biometrischen Daten der klagenden Studentin durch die Uni als rechtswidrig ein. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Die Studentin hatte keine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der Daten gegeben, so die Entscheidungsbegründung. Zuvor hatte der MDR über das Urteil berichtet. Die Gerichtssprecherin betonte allerdings, dass der Senat nicht festgestellt habe, dass die Verarbeitung von biometrischen Daten bei Online-Prüfungen generell rechtswidrig sei. Das sei gerade nicht der Fall. Das Urteil sei am Montag verkündet worden. Der Klägerin wurden 200 Euro Schadenersatz zugesprochen, gefordert hatte sie 1.000 Euro. Geklagt hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit der betroffenen damaligen Studentin. Hintergrund war der Einsatz einer sogenannten Proctoring-Software mit automatisierter Gesichtserkennung. Diese hatte die Uni verwendet, um sicherstellen, dass es nicht zu Täuschungsversuchen bei online abgelegten Prüfungen kommt. Die GFF sah in der Software einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Die damalige Studentin absolvierte den Angaben zufolge in der Corona-Pandemie Prüfungen im Online-Format aus der Ferne. Die Klage war in erster Instanz vom Landgericht Erfurt im vergangenen Oktober zurückgewiesen worden.Urteil: Methode nicht grundsätzlich rechtswidrig
Software soll Betrug verhindern
(dpa/th)
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